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Die Mitgliedschaft wird erworben aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages, der Vor- und Familienname, Geburtstag, Geburtsort, Wohnung und Beruf enthalten muß.
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Darüber hinaus sind alle aktiven Mitglieder gem. § 14 der Satzung verpflichtet,
künftig einen Arbeitseinsatz von 6 Std. jährlich, bewertet mit 10,00 € / Std. abzuleisten.
Ausgenommen Personen §14 Ziff 2, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
oder einen Grad der Behinderung von wenigstens 50% haben.
Der entsprechende Arbeitseinsatzplan wird vom Vorstand mit dem Arbeiteinsatzleiter aufgestellt
und rechtzeitig bekannt gegeben.