Fischerprüfung
Seit Inkrafttreten des Landesfischereigesetzes NRW im Jahre 1972 muss ein Angler den Nachweis einer bestandenen amtlichen Fischerprüfung erbringen um einen Fischereischein erwerben zu können. Die Fischerprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat.

Der Prüfling muss mindestens 13 Jahre alt sein um an der Fischerprüfung teilnehmen zu können. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann ihm dann, bei bestandener Prüfung, ein Fischereischein ausgestellt werden. (Im Alter zwischen 10 und 16 Jahren ist die Ausstellung eines Jugendfischereischeines ohne Prüfung möglich, der allerdings nur zur Ausübung der Fischerei im Beisein eines Fischereischeininhabers berechtigt)

Die Prüfung besteht aus 60 theoretischen Fragen und einem praktischen Teil. Die theoretischen Fragen (je Fachbereich 10) erstrecken sich auf folgende Gebiete:

- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde, Fischhege
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
- Natur- und Tierschutz

Im praktischen Teil muss eine Auswahl der heimischen Fischarten erkannt und richtig angesprochen sowie ein Angelgerät waidgerecht zusammengebaut werden.

Der RHEINISCHE FISCHEREIVERBAND VON 1880 führt auf Ebene seiner Bezirke Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung durch. Speziell ausgebildete Lehrgangsleiter des Verbandes vermitteln erforderliches Wissen und notwendige Fertigkeiten um die Fischerprüfung sicher zu meistern.

Die Lehrgänge umfassen ca. 30 Unterrichtsstunden (zumeist verteilt über 10 Wochen) in Theorie und Praxis, damit die Lehrgangsteilnehmer in der Lage sind, die Prüfungsfragen der Verordnung über die Fischerprüfung zu beantworten.

Den Teilnehmern wird durch intensives üben unter Anleitung der Lehrgangsleiter beim Zusammenbau der Angelgeräte und der Zusammenstellung des Zubehörs die nötige Sicherheit zum Bestehen des praktischen Teils vermittelt.

Die Prüfungen vor der unteren Fischereibehörde sowie die Lehrgänge finden in der Regel zweimal jährlich statt.